Behalten Sie den Überblick

Mein Fördermittel-service für Sie

Sie haben bereits ein Angebot Ihrer Fachfirma für Ihr Vorhaben vorliegen und möchten von einem Förderzuschuss profitieren? Ich unterstütze Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu identifizieren und erfolgreich zu beantragen.

Ihr einfacher Weg zum Förderzuschuss -
Schritt für Schritt

Der Antrag auf Fördergelder kann kompliziert wirken. Mit meiner Unterstützung wird dieser Prozess für Sie jedoch ganz einfach. Ich begleite Sie von der ersten Angebotsprüfung bis zur Auszahlung des Zuschusses, damit Sie die maximale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben erhalten.

So gehen Sie vor:

Schicken Sie mir das Angebot zu

Ich überprüfe das Angebot auf Förderfähigkeit und erstelle die sogenannte „TPB-ID“ für Sie.

Beauftragen Sie die Fachfirma

Bitten Sie darum, dass die Auftragsbestätigung eine „aufschiebende Bedingung“ enthält. Das bedeutet, der Auftrag wird erst verbindlich, wenn Ihr Förderantrag bewilligt wurde. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist aber
möglich.

Stellen Sie den Förderantrag im BAFA-Portal

Unter Verwendung der TPB-ID stellen Sie Ihren Antrag im BAFA-Portal für Ihre Maßnahme.

Führen Sie die Baumaßnahmen durch

Sobald der Antrag gestellt ist kann die Baumaßnahme beginnen.

Reichen Sie mir Schlussrechnung und Fachunternehmer-Erklärung ein

Nach Abschluss der Arbeiten überprüfe ich diese Dokumente und erstelle die „TPN“ für Sie. Die TPN ist eine technische Projektnummer, die bestätigt, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Melden Sie den Abschluss im BAFA-Portal

Dies wird auch „Verwendungsnachweis“ genannt und bestätigt, dass die Fördergelder wie vorgesehen eingesetzt wurden.

Erhalten Sie Ihren Zuschuss

Nach erfolgreicher Prüfung durch das BAFA wird der  Förderbetrag an Sie ausgezahlt.

Zusatzinformation zum Heizungstausch: Bei einem Heizungstausch ist die Förderquote sehr individuell und von verschiedenen Parametern abhängig. Eine Grundförderung von 30% auf Kosten bis zu 30.000 Euro steht Ihnen jedoch in den meisten Fällen zu.

Welche Fördersumme steht Ihnen zu?

Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, ob Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht.

Ohne iSFP

Der Fördersatz beträgt 15% auf die förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Mit iSFP

Bei Vorlage eines iSFP erhöht sich der Fördersatz auf 20%, gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Zusatzinformation zum Heizungstausch: Bei einem Heizungstausch ist die Förderquote sehr individuell und von verschiedenen Parametern abhängig. Eine Grundförderung von 30% auf Kosten bis zu 30.000 Euro steht Ihnen jedoch in den meisten Fällen zu.

Kostenübersicht für meinen Service

Meine Gebühr beträgt 6% zzgl. MwSt. der förderfähigen Kosten Ihres Angebots.

• Mindestgebühr: 600 Euro zzgl. MwSt.
• Maximalgebühr: 1.800 Euro zzgl. MwSt.

Für größere Sanierungsmaßnahmen mit einer Investition von über 30.000 Euro erhalten Sie eine individuelle Beratung und ein maßgeschneidertes Angebot.

Meine Gebühren

Gut zu wissen: Meine eigenen Kosten für diesen Service werden wiederum zu 50% bezuschusst!

Michael Lik - Energieberater und Immobilienbewerter

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Sie erreichen mich unter 0176 – 23 58 12 07 oder über das nachfolgende Fomular.